Gewerblicher Rechtsschutz

Die Vertretung erfolgt auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, vorwiegend jedoch im Marken- und Wettbewerbsrecht. Durch die erfolgreiche Teilnahme an dem Masterstudiengang im gewerblichen Rechtsschutz an der Heinrich-Heine-Universität verfüge ich in diesen Rechtsgebieten über besondere Kenntnisse.

Zu dem Wettbewerbsrecht gehören Auseinandersetzungen zwischen Mitbewerbern über unlauteres geschäftliches Handeln. Die Anknüpfungspunkte für unlauteres Verhalten sind vielfältig und häufig erfüllt, ohne dass die Unternehmer die Gefahr realisieren.

Als besonderer Bereich hat sich der E-Commerce entwickelt. Die meisten Unternehmer sind im Internet vertreten. Sie werben so weltweit für sich und ihre Produkte. Hierdurch erschließen Sie sich neue Märkte. Das was viele Vorteile mit sich bringt, birgt aber auch Risiken: spezialisierte Anwälte verfolgen Wettbewerbs- und Markenrechtsverstöße, mahnen sie wegen fehlerhafter allgemeiner Geschäftsbedingungen ab und fordern die Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen und die Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung. Die Streitwerte belaufen sich hier häufig im 5-stelligen Bereich.

Die typischen Tätigkeitsbereiche im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sind:

  • die Abwehr von Abmahnungen (v.a. MarkenG, UWG, PAngVO, UrhG)
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer wettbewerbsrechtlichen oder markenrechtlichen Ansprüche (Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche)
  • Einstweilige Verfügung (einstweiliger Rechtsschutz)
  • Überprüfen Ihres Internetauftritts auf Abmahngefahr (Prüfung und Erstellung von AGB´s, Widerrufserklärungen, Pflichtangaben nach dem TMG, Datenschutzerklärungen…)
  • Markenanmeldungen (nationale und europäische Markenanmeldungen)
  • Markenüberwachungen