Die Kanzlei ist auf das Zivilrecht ausgerichtet. Hierzu gehören sämtliche Ansprüche zwischen Unternehmen und Privatpersonen – anders als das Verwaltungsrecht bei dem auf der einen Seite ein Hoheitsträger steht. Zu den typischen zivilrechtlichen Gebieten gehören:
- Kaufrecht (Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen)
- Werkvertragsrecht
- Dienstvertragsrecht
- Arbeitsrecht (Vertretung in Kündigungsschutzprozessen)
- Delikstrecht (z.B. Abwicklung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen)