Steuerrecht / Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Lang vertritt auch im Bereich des Steuerrechts. Hierzu gehören insbesondere die Vertretung in Regressfällen von Steuerberatern nach Falschberatung und die Verteidigung von Steuerpflichtigen im Steuerstrafverfahren. Durch die bisherigen Tätigkeiten in steuer- und wirtschaftsrechtlichen Kanzleien und der Finanzverwaltung verfügt Rechtsanwalt Lang in diesem Bereich über besonderen Erfahrungen.

Rechtsanwalt Lang übernimmt die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus der steuerlichen Falschberatung von Steuerberatern. Hier ist Spezialwissen und strategisches Vorgehen gefragt. Zu den typischen Vertretungen gehören:

  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Vertretung in Einspruchsverfahren

Im Steuerstraf- oder Steuerordnungswidrigkeitenverfahren übernimmt Rechtsanwalt Lang Ihre Verteidigung. Hierbei erarbeite ich nicht nur die Verteidigungsstrategie, sondern berate auch – wenn erforderlich in Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnern – im parallel laufenden Veranlagungsverfahren. Gerade im Strafrecht ist die Einschaltung eines Rechtsbeistandes oftmals unerlässlich. Sie haben ohne rechtliche Vertretung keinen Anspruch auf Einsicht in die Akten. Eine Verteidigung ist aber gerade ohne Kenntnis des Akteninhalts nicht möglich.

Typische Tätigkeiten im steuerrechtlichen Bereich:

  • Vorbereitung der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO
  • Vertretung bei Verdacht der Steuerhinterziehung, § 369 ff. AO, oder der Steuerverkürzung § 377 ff. AO
  • Teilnahme an Hausdurchsuchungen