allgemeines Zivilrecht

Die Kanzlei ist auf das Zivilrecht ausgerichtet. Hierzu gehören sämtliche Ansprüche zwischen Unternehmen und Privatpersonen – anders als das Verwaltungsrecht bei dem auf der einen Seite ein Hoheitsträger steht. Zu den typischen zivilrechtlichen Gebieten gehören:

  • Kaufrecht (Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen)
  • Werkvertragsrecht
  • Dienstvertragsrecht
  • Arbeitsrecht (Vertretung in Kündigungsschutzprozessen)
  • Delikstrecht (z.B. Abwicklung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen)