Honorar

Wir sind darauf bedacht, die anfallenden Kosten für die Mandanten transparent zu gestalten. Bei den Honoraren ist zu unterscheiden:

Erstberatung
Das Erstgespräch wird mit einer Vergütung von maximal 190,00 € zzgl. USt berechnet. In dem Erstgespräch werden der Sachverhalt und die rechtlichen Probleme erörtert.

Abrechnung nach Streitwert
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht in zivilrechtlichen Angelegenheit die Abrechnung nach Gegenstandswerten vor. Diese Gebühren dürfen im gerichtlichen Verfahren nicht – auch nicht bei einer grundsätzlichen Abrechnung nach Zeitaufwand – unterschritten werden.

Abrechnung nach Zeitaufwand
In komplexen Angelegenheiten wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Vor Aufnahme der Tätigkeit und Beauftragung erhalten Sie eine Einschätzung über den zu erwartenden Zeitaufwand und die Kosten. Sie erhalten zudem einen monatlich erstellten Tätigkeitsnachweis.

Pauschalhonorar
Wenn der Aufwand, das Haftungsrisiko und die übrigen Umstände der Mandatierung gut einzuschätzen sind, kann auch eine Pauschalvergütung vereinbart werden. Das Risiko, ein nicht kostendeckendes Honorar vereinbart zu haben, liegt in diesem Fall bei der Kanzlei.